Pastoralverbünde


ie Sie sicherlich wissen, steht auch unserer Gemeinde die Errichtung eines Pastoralverbundes bevor. Falls Sie zu dem Thema Fragen haben, bieten wir Ihnen hier einige Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ’s) aus einer Veröffentlichung des Erzbischöflichen Generalvikariats. Bitte beachten Sie, dass es aus dem Jahr 2000 stammt.

Die Idee

Zum Libori-Fest 2000 wird Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt die räumliche Umschreibung für die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinden in den Pastoralverbünden festlegen und veröffentlichen. Damit beginnt im Erzbistum Paderborn eine neue Phase pastoraler Arbeit, die viele neue Chancen eröffnet.

Warum Pastoralverbünde?

Die bisherige Pfarreienstruktur im Erzbistum Paderborn stammt im Wesentlichen aus dem 17. Jahrhundert. Ausnahmen bilden lediglich die Dekanate Waldeck und Lippe. Der gesellschaftliche Wandel und die demographischen Veränderungen haben Reformen der Pfarreienstrukturen in vielen Diözesen der Bundesrepublik erforderlich gemacht. Das Erzbistum Paderborn ist in der Zeit von 1995 bis 1999 um 77.403 Katholiken kleiner geworden. Heute befinden sich 775 Kirchengemeinden in unserem Erzbistum, 213 davon mit weniger als 1.000 Mitgliedern und 201 Gemeinden von unter 2.000 Mitgliedern. Der Rückgang der Christen in unserer Gesellschaft führt auch dazu, dass sich weniger Menschen für einen Priester-, einen Ordensberuf oder einen anderen Dienst in der Seelsorge entscheiden.

In den vergangenen Jahren haben sich die Lebensräume der Menschen zunehmend differenziert und pluralisiert. Berufstätigkeit, Freizeitaktivitäten, Einkäufe, Schulbesuch usw. finden in der Regel nicht im Einzugsgebiet einer Pfarrgemeinde statt. Die gestiegene Vielfalt der Lebensentwürfe und Kulturen – auch in der Kirche – ist immer weniger im Raum einer Gemeinde lebbar und verlangt nach vielfältigen pastoralen Orten.

Was wollen Pastoralverbünde?

Eine stärkere Orientierung an den sich wandelnden Lebensverhältnissen der Menschen erfordert, dass wir das bewährte Pfarrprinzip (Territorialprinzip) ergänzen – durch pastorale Initiativen, Projekte sowie Zentren für besondere Zielgruppen- und Schwerpunktpastoral. Insofern soll der Pastoralverbund ein Seelsorgeraum der Kooperation und des gemeinsamen Handelns rechtlich selbständig bleibender benachbarter Gemeinden sein. Er soll das kirchliche Leben in den Gemeinden fördern und Formen einer fruchtbaren Zusammenarbeit der Gemeinden für eine missionarische Tätigkeit in der Welt von heute suchen und verwirklichen. Ziele der Zusammenarbeit in den Pastoralverbünden sind:

eine angemessene Verbindung zu den differenzierten Lebensräumen der Menschen zu erschließen,
eine Bündelung und Stärkung der pastoralen Dienste der Gemeinden für das missionarische Wirken in der Welt von heute und morgen zu erreichen,
die Gemeinden bei der eigenen Profilierung und Schwerpunktsetzung zu unterstützen,
die Arbeitsteilung und Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sowie eine Straffung der Verwaltungsaufgaben zu fördern,
verbesserte Einsatzmöglichkeiten für Ehrenamtliche zu schaffen sowie Fortbildung und Begleitung zu optimieren.

Pastoraler Rahmen

Die Planung der neuen pastoralen Kooperations- und Handlungsräume ist ein Bestandteil des 1996 im Erzbistum begonnenen Weges zur Entwicklung pastoraler Perspektiven. Sie ist also einzuordnen in das gesamte Bemühen, angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen und kirchlichen Veränderungen und Umbrüche zukunftsfähige Rahmen für die Pastoral und den Personaleinsatz zu entwickeln. Ausgangspunkt aller Schritte auf diesem Weg zu pastoralen Perspektiven bleiben die Fragen: “Wozu sind wir als Kirche da?”, “Was ist unsere Berufung als Einzelne/r, als Gruppe, als Gemeinde, als Kirche von Paderborn in der Welt von heute und morgen?”, “Welche Herausforderungen in der Wirklichkeit nehmen wir wahr?”, “Welche Visionen und Ziele leiten uns?” Die strukturellen Veränderungen gehen untrennbar einher mit Maßnahmen zur geistlich-theologischen Fundierung in den Gemeinden, zur Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements und zur Fort- und Weiterbildung der Priester sowie der anderen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Planung

Die Pastoralverbände fallen nicht vom Himmel. In einem dreijährigen Dialogprozess haben verantwortliche Gremien der Dekanate unter Beteiligung der Gemeinden mit der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat gemeinsam die territorialen Zuschnitte der neuen Kooperationsräume erarbeitet. In den diozesanen Beratungsgremien gab es schon in den Jahren zuvor wichtige Vorüberlegungen. Sie finden sich in den Papieren des Priesterrates (”Miteinander Kirche sein – Bausteine eines Personal- und Pastoralkonzeptes in der Erzdiözese Paderborn”) und des Diözesan-Pastoralrates (“Gemeinsam selbständig sein”). Diese beiden Beratungsgremien, dazu der Kirchensteuerrat und die Dechantenkonferenz sowie die Konferenz der Seelsorgeregionen und zahlreiche Arbeitsgruppen haben den Planungsprozess intensiv begleitet. Als Ergebnis dieses Prozesses setzt der Erzbischof zum diesjährigen Libori-Fest die territoriale Festlegung der Pastoralverbünde in Kraft. Zeitgleich veröffentlicht er ein Grundstatut als verbindliche rechtliche Grundlage der Pastoralverbünde zur fünfjährigen Erprobung.

Die Funktion

Wer bildet einen Pastoralverbund?

In der Praxis bilden in der Regel – je nach den örtlichen Gegebenheiten – zwischen zwei und fünf benachbarte Gemeinden im Raum einer Kommune einen Pastoralverbund.

Wie strukturiert sich ein Pastoralverbund?

Da die Gemeinden in einem Pastoralverbund rechtlich selbständig bleiben, werden die Pfarrgemeinderäte und die Kirchenvorstände in ihrer bisherigen Zusammensetzung bestehen bleiben. Auch die Pfarrbüros als örtliche Anlaufstellen bleiben erhalten. Der Einsatz des pastoralen Personals erfolgt künftig auf der Ebene des Pastoralverbundes. Den Pastoralverbund leitet ein vom Erzbischof beauftragter Priester, der mit weiteren Priestern, Diakonen sowie Gemeindereferentinnen und -referenten im Pastoralteam zusammenarbeitet. Ein Koordinierungskreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Pfarrgemeinderäte, der Kirchenvorstände, weiteren Verantwortlichen aus den Gemeinden und dem Pastoralteam soll für die Abstimmung gemeinsamer Vorhaben im Verbund sorgen.

Die Umsetzung

Zeitplan und Errichtung

Wenn am Libori-Fest 2000 die territoriale Umschreibung der einzelnen Pastoralverbünde verkündet wird, beginnt damit nicht sofort die Realisierung. Sie erfolgt nach dem Stand der örtlichen Vorarbeiten unter anderem immer dann, wenn es durch personelle Veränderungen oder Initiativen vor Ort möglich und sinnvoll ist. So darf man von einem Zeitraum von fünf Jahren ausgehen bis die Realisierung der Pastoralverbünde flächendeckend im ganzen Bistum erfolgt ist. In einer ganzen Reihe von Pastoralverbünden – vornehmlich in den ländlichen Gebieten – beginnt die Zusammenarbeit zunächst in “Vorstufen” der auf Dauer festgelegten Pastoralverbünde und wird dann Zug um Zug auf die endgültige Größe ausgeweitet. Die Errichtung jedes Pastoralverbundes regelt ein eigenes Errichtungsdekret des Erzbischofs. Hierin sind unter anderem die Einzelheiten der Zusammenarbeit, der Name des Pastoralverbundes und das pastorale Personal festgelegt.

Weitere Informationen zum Pastoralverbund in Ihrem Dekanat bzw. das Grundstatut und das Hirtenwort des Erzbischofs erhalten Sie, wenn Sie eine Postkarte an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Pastorale Dienste, Domplatz 3, 33098 Paderborn schicken und dort angeben, welche der drei Informationsblätter Sie wünschen. Sie können die Anfrage auch faxen an 05251/125-470 oder auf der Webseite www.erzbistum-paderborn.de anfordern.

Herausgeber: Erzbischöfliches Generalvikariat, Presse- und Informationsstelle, Domplatz 3, 33098 Paderborn