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1226 / 27
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In dem heute noch erhaltenen Arnsteiner Necrologium wird im Anschluss an die älteste Schicht der verstorbenen Mitschwestern des Prämonstratenserinnen-Klosters Keppel im nördlichen Siegerland gedacht. Als erste Magistra der Klostergemeinschaft ist dort eine Schwester Kunigunde verzeichnet, die bereits vor 1236 verstorben ist.
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1239
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09. Juni
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Graf Heinrich von Nassau übereignet auf Bitten seines Lehnsmannes Friedrich vom Hain dem Kloster Keppel das Patronatsrecht über die Kirche in Netphen. Aus dieser Urkunde, in der erstmals Keppel und Netphen erwähnt sind und die Übertragung der Netphener Pfarrei in die Zuständigkeit des Klosters Keppel bezeugt wird, ist zu ersehen, dass zu dieser Zeit bereits ein Pfarrer in Netphen waltete, von dem sich Keppel alsbald frei machen sollte. Seitdem wird die Seelsorge in Netphen, zugleich auch in Hilchenbach und in Wehbach auf dem Ginsberg durch Kanoniker oder Weltpriester wahrgenommen, die vom Abt der Prämonstratenserabtei in Arnstein, dem das Frauenkloster in Keppel untergeordnet war, eingesetzt werden. Der für Keppel zuständige Dompropst von Mainz bestätigt die Patronatsübertragung erst 1257.
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1260
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Klostergebäude und Stiftskirche werden niedergebrannt.
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1275
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21. Juni
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Weihe der wiedererrichteten Keppeler Stiftskirche.
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1319
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8. März
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Graf Heinrich von Nassau erhält vom Kloster Keppel die Rechte über die Wehbachskirche im Tausch gegen ein Gut in der Breitenbach und ein Gut zu dem Vorwerk Krakouve.
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1325
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Die Witwe Friedrichs vom Hain und ihr Schwager Gottfried vom Hain verzichten auf alle Ansprüche auf das Kloster Keppel.
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1328
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Hilchenbach als Pfarrort erstmals urkundlich erwähnt. Ein Vorgängerbau der alten Pfarrkirche St. Vitus dürfte nach archäologischen Befunden schon einige hundert Jahre vorher existiert haben.
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1385
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Erstmals wird eine Capella sanctae crucis (Heilig-Kreuz-Kapelle) – dem Kloster Keppel gegenüber gelegen – urkundlich im Zusammenhang mit der Verlegung eines Kirchweihfestes erwähnt. Dies geschieht auf Ersuchen des Landesherrn und eines Pastors in Siegen. Keppel hatte offensichtlich keine Rechte über diese Kapelle. Im 18. Jahrhundert wird die Heilig-Kreuz-Kapelle als Ruine beschrieben.
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1392
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In einer Klosterordnung wird Johann I., Graf von Nassau, und seine Frau, Margarete von der Mark, als »Schirmer und Stifter des Klosters« bezeichnet.
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1436
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Zeitgenössischen Beschreibungen nach befindet sich das Kloster Keppel in einem ruinösen Zustand.
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1464
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Die Keppler Schwestern widersetzen sich, den vom Arnsteiner Abt Meffried für die Pfarrei in Hilchenbach vorbestimmten Kanoniker Burckhard anzuerkennen.
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1494
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Gegen den Verzicht des Klosters Keppel auf das Patronat von Netphen und Hilchenbach überträgt der Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg dem Kloster die Einkünfte des Augustinusaltares in der Keppeler Stiftskirche und der zu dieser Zeit bereits ruinösen Johanniskirche bei Siegen.
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1538
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21. Juni
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Messe und Chorgebet sollen in Keppel auf Weisung von Wilhelm I. Graf von Nassau-Dillenburg in deutscher Sprache gehalten werden.
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1547
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In der »Ordenung zu Keppel« wird die Umwandlung des ehemaligen Klosters in ein freiweltliches Stift evangelischer Prägung vorgezeichnet.
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1587
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Johann VI. (gen. der Ältere) Graf von Nassau-Dillenburg bestimmt den Calvinismus zur Landesreligion. Der Heidelberger Katechismus wird 1581 eingeführt.
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1613
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25. Dez.
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Der nassauische Graf Johann der Jüngere teilt seinem Vater mit, dass er zum katholischen Glauben zurückgekehrt sei. 1618 heiratet der konvertierte Grafensohn die katholische Prinzessin Ernestine von Ligne aus Belgien.
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1621
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03. Juli
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Sein Vater, Johann der Mittlere, verwirft die Erbregelung im Sinne einer Primogenitur und ändert sein Testament dahingehend, dass er die Grafschaft Nassau-Siegen in drei Stammteile aufteilt.
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1623
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25. Dez.
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Erstmals nach der Reformation wird im Oberen Schloss wieder die hl. Messe gefeiert.
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1624
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01. Jan.
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Stichdatum, das rückwirkend beim Friedensschluss in Münster/Osnabrück 1648 zum Normaljahr erklärt wird, wonach alle bis dahin im Laufe des 30-jährigen Krieges veränderten kirchlichen Verhältnisse restituiert werden. Am 08. Januar desselben Jahres lässt Graf Johann der Jüngere dem reformierten Prediger in der ehemaligen Siegener Franziskanerklosterkirche (Johanniskirche) durch die aus Köln mitgebrachten Jesuitenpatres die Schlüssel abfordern. Er lässt die Kirche weihen und drei Tage später die hl. Messe darin feiern.
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1626
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06. Juni
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Nach dem Religionsedikt sind alle Kirchen und deren Zubehör dem Grafen Johann zu übergeben, der sie ihrem fundationsmäßigen Zwecke, dem katholischen Gottesdienst, wieder zurückzugeben gedenkt. Alle Untertanen haben dem katholischen Gottesdienst beizuwohnen. Der katholische Landesherr fordert die Annahme des korrigierten Gregorianischen Kalenders. Zur zeitlichen Verkürzung gegenüber dem bislang gebräuchlichen Julianischen Kalender wird umstellungshalber der 28. Mai zum 8. Juni umgeschrieben.
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1626
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30. Juni
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Ausweisung des reformierten Keppeler Damenkonvents.
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1626
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14. Sep.
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Jesuiten ziehen ins Stift ein. Keppel dient den Patres allerdings nur zum Unterhalt, während sie in Siegen ihr Kolleg, das Jesuitengymnasium und eine Bürgerschule einrichten.
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1648
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Der Dreißigjährige Krieg endet mit dem Westfälischen Friedensschluss.
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1649
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03. Juli
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Die zunächst in Frankfurt und dann in Siegen tagende Kaiserliche Kommission fällt ihr Urteil im Siegerländer Sukzessionsstreit. Im nachfolgenden Jahr, am 14. Dezember, regelt die Friedens-Exekutions-Kommission die Restitution der kirchlichen Verhältnisse in der Grafschaft Nassau-Siegen.
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1651
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11. Dez.
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Die Erben der katholischen und evangelischen Linie Nassau-Siegen einigen sich in einem Vergleich und definieren ihre jeweiligen landesherrlichen Kompetenzen.
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1655
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30. Apr.
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In einem Rezess wird für das Stift Keppel eine simultane Konfessionsverfassung vereinbart, wonach eine Hälfte des Konvents evangelisch, die andere Hälfte katholisch sein soll, und die Äbtissinnen in der Amtsfolge nach der Bekenntniszugehörigkeit wechseln müssen.
Die Simultaverfassung sieht für jede Konfessionspartei das Recht vor, sich einen Hausgeistlichen zu bestellen. Auf katholischer Seite versieht zunächst der Pfarrer von Netphen diese Funktion. Bis 1811 wirken in Keppel residierende katholische Hauskapläne, die über die Bedürfnisse der geistlichen Betreuung der Stiftsdamen hinaus auch die Katholiken der Umgebung pastorieren.
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1667
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Der Mainzer Erzbischof erfährt, dass die katholischen Fräulein in Keppel am reformierten Gottesdienst in der Stiftskirche teilnehmen. Er fordert sie auf, stattdessen die Messe zu feiern und die Stundengebete einzuhalten.
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1681
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Ein [heute verschollenes] »Ehe-, Tauff- und Todtenbuch« wird für den katholischen Teil der Stiftsgemeinde angelegt.
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1687
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Fürst Wilhelm Moritz zu Nassau gestattet in einem Einigungsvertrag mit dem Freiherrn Johann Philipp von und zu der Hees – zugleich durch Einheiratung Erbe zu Holdinghausen – , die freie Ausübung der katholischen Religion auf seinem Gut in Burgholdinghausen. Bis 1788 werden Gottesdienste in der Schlosskapelle in Burgholdinghausen abgehalten und pfarrliche Funktionen von den dort angestellten Hausgeistlichen ausgeübt. Nach der Übernahme des Gutes durch Freiherr von Fürstenberg versehen die Pfarrer von Rahrbach die Seelsorge der Katholiken im Einzugsgebiet von Burgholdinghausen.
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1701
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Aus eigenen Mitteln stiftet die katholische Äbtissin Anna Elisabeth von der Hees ein Altarretabel für die Stiftskirche. Sechs Jahre zuvor hatte sie den Bau einer Orgel finanziert.
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1803
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25. Feb.
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Durch den in Regensburg unterzeichneten Reichsdeputationshauptschluss (RDH) wird die Annexion der geistlichen Fürstentümer als Entschädigung für die linksrheinischen Abtretungen an Frankreich (Frieden von Lunéville 1801) reichsrechtlich sanktioniert.
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1810
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04. Aug.
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Die französisch-bergische Regierung unterstellt die Verwaltung aller Stiftseinkünfte dem Domänendirektor des Sieg-Departements.
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1811
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21. Okt.
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Johann Eckhart verlässt als letzter stiftischer Hauskaplan der Simultanzeit Keppel und wechselt auf eine Pfarrstelle in Wilnsdorf. Nunmehr wird Keppel gelegentlich von Heinsberg bzw. Netphen geistlich betreut.
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1815
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17. Juli
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Letztmalig vor der endgültigen Aufhebung des Keppeler Konvents wird ein katholischer Gottesdienst in der Stiftskirche gefeiert.
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1818
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16. Okt.
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Pfarrer Göbel aus Heinsberg richtet ein Bittgesuch an die Königl. Preußische Regierung in Arnsberg zwecks Wiedereinführung eines katholischen Gottesdienstes in der Stiftskirche.
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1821
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16. Juli
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Die Zirkumskriptionsbulle De salute animarum von Papst Pius VII. regelt die Diözesaneinteilung in Preußen, u.a. wird das Siegerland, ehemals Mainz zugehörig, dem Bistum Paderborn eingegliedert. Fünf Jahre später erfolgt eine erste Visitation des Dekanats Siegen durch einen Paderborner Bischof. Bei dieser Gelegenheit spendet Weihbischof Drs. Richard Dammers 1600 Firmbewerbern im nördlichen Siegerland das Sakrament der Firmung.
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1830
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23. Mai
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Hüttensekretär Cremer aus Lohe setzt im Namen der hiesigen Katholiken ein Gesuch mit der Bitte um Wiedereinführung des katholischen Gottesdienstes in Keppel auf. Dieses richtet er zunächst an den Hilchenbacher Bürgermeister Reifenrath, der es an den Landrat weiterleitet. Hierzu reicht Bügermeister Reifenrath dem Landratsamt in Siegen eine Auflistung von 216 stiftsinteressierten Katholiken ein. Zwei jahre später wird die Bittschrift dem König von Preußen unterbreitet, jedoch ohne Erfolg.
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1839
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08. Dez.
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Letztmalig wird in der alten Hilchenbacher St.-Vitus-Kirche der Gottesdienst gefeiert. Hiernach versammelt sich die reformierte Kirchengemeinde zu den Gottesdiensten in der Stiftskirche. Die Einweihung des neuen Kirchbaus in Hilchenbach erfolgt am 17. Dezember 1844.
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